Solche Sprüche finde ich unterste Schublade:
Der Fall werfe „ein grelles Licht“, darauf, dass für viele Eltern der Begriff Erziehungsaufgabe zu einem Fremdwort geworden sei, beklagte der Rechtsvertreter der Musikindustrie nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP in der mündlichen Verhandlung vor dem Karlsruher Bundesgericht. Während früher „auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet“ habe, würden Kinder heute an freier Leine laufen gelassen.
Ich weise darauf hin, dass es sich hier, wenn auch indirekt formuliert, um einen Aufruf zur Straftat handelt.
Im deutschen Gesetz, § 1631 BGB:
„(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Ausserdem im Jahr 2000 hinzugefügt:
„Sie [Angebote zur Förderung der Erziehung] sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.“
Also: manchmal einfach nur die Fresse halten. Dies zeigt einmal mehr, dass sich eine gewisse Branche im Raubritter-Modus befindet, und gerne auf die einprügelt, die sich am wenigsten wehren können. Da kotz ich Strahl. Wieder mal.
PS: Ich finde es zudem erschreckend, dass in der Schweiz die „Körperstrafe“ gerichtlich immer noch nicht verfolgt wird. Österreich und Deutschland haben das ja schliesslich auch hinbekommen.