War das nicht mal so gedacht:
Ein Erfinder sollte dafür geschützt werden, dass seine Erfindung nicht von einer grossen Firma, die mehr Mittel hat, um schneller ein solches Produkt auf den Markt bringen kann, kopiert zu werden.
Ein Urheber sollte dagegen geschützt sein, dass sein Werk von anderen „plagiiert“, d.h. als ihr eigenes Ausgegeben wird.
Was schützten diese „Rechte“ heute?
Konzerne sammeln Patente, und verklagen Individuen (und andere Firmen) damit sie ihre Marktmacht vergrössern, und Konkurrenz verhindern können.
Firmen und Organisationen übernehmen die vollständigen Verbreitungsrechte der Urheber, und verklagen und drangsalieren Individuen, die noch nicht einmal das Werk als ihr eigenes Ausgeben.
Ist das wirklich noch im Sinne des Erfinders? Nein. Hier geht es eben nicht um das Urheberrecht, sondern die Interessen der Rechteverwerter. Die Urheberin steht aussen vor, und kann im Beispiel GEMA/SUISA noch nicht einmal einem Podcast erlauben, ein spezielles Musikstück gebührenfrei zu verwenden, wenn sie bei der SUISA/GEMA gemeldet ist.
Wie machen wir es besser? Ich für meinen Teil werde Musikwerke von mir nicht bei der SUISA anmelden. Sie sind trotzdem urheberrechtlich geschützt. Reich werde ich davon sowieso nicht. Und ich bin gespannt, ob die „C3S“ es wirklich schafft. Lest es mal durch, tönt interessant.