Kaum ist die Abstimmung über das Leistungsschutzrecht im deutschen Bundestag gelaufen, zeigen sich erste Schatten des (noch nicht vom Bundesrat verabschiedeten) Gesetzes in der Branche:
Neben golem.de hat auch heise.de ein Statement veröffentlicht, in dem man dem geneigten Blogger und Aggregator in vorauseilendem Gehorsam weiterhin erlaubt, Ausschnitte aus Artikeln zu rezitieren.
Auch die Ankündigung einiger Aggregatoren, wie z.B. Rivva, die ebenfalls vorauseilend auf Nummer sicher gehen wollen, und schon mal ihre Zitate kürzen, zeigt welche grosse Unsicherheit dieses Gesetz schafft – und damit eine Goldgrube für Anwälte werden wird.
Leider definiert es in der letzten „last-Minute“ Fassung nicht genau, wie kurz diese „kürzesten Ausschnitte“ sein dürfen, die man nun doch noch zitieren darf.
Wie unfähig ist eigentlich der deutsche Bundestag, dass er nicht in der Lage ist, hier einen klaren, eindeutigen Text zu fabrizieren? Aber die Anwälte freuen sich sicher jetzt schon. Das gibt schön lange Gerichtsverfahren und Abmahnwellen. Denn letztere will ja der Bundestag auch nicht begrenzen.